Durchsetzung und Abwehr von Forderungen im Rahmen gerichtlicher Zwangsvollstreckungsverfahren.
Das Exekutionsrecht dient der zwangsweisen Durchsetzung rechtskräftig festgestellter Forderungen. Wir unterstützen Gläubiger bei der Auswahl und Durchführung geeigneter Exekutionsmaßnahmen, um offene Ansprüche effektiv einzubringen. Gleichzeitig vertreten wir Schuldner bei der Abwehr unzulässiger oder unverhältnismäßiger Vollstreckungshandlungen. Unser Tätigkeitsbereich umfasst unter anderem Fahrnis-, Forderungs- und Liegenschaftsexekutionen sowie Sicherungsexekutionen und Exekutionsaufschiebungen. Wir legen besonderen Wert auf eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich fundierte Vorgehensweise.