
Kompetenz, die Unternehmen stabilisiert
Rechtliche Beratung bei außergerichtlichen Sanierungen und Restrukturierungen – effizient, lösungsorientiert und mit umfassender Erfahrung über Branchen und Grenzen hinweg.
Krisensituationen erfordern eine effiziente, fokussierte und professionelle rechtliche Beratung. Wir sind im Bereich der außergerichtlichen Sanierung und Restrukturierung als Vertreter von Unternehmen, von Gesellschaftern, als Vertreter des Managements aber auch als Vertreter von Gläubigern/Banken tätig. Neben einer eingehenden Prüfung der rechtlich zulässigen Sanierungsschritte und dem zielorientierten Verhandeln von Lösungen im Interesse unserer Mandanten führen wir eine Analyse möglicher Risiken und Haftungspotentiale im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen durch und gestalten die für eine Umsetzung der gefundenen Lösungen erforderlichen Vereinbarungen und Erklärungen. Wir verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen aus Sanierungen in unterschiedlichsten Branchen (etwa Immobilien, IT, Automotive oder Handel) von Kleinunternehmen bis zu Konzernen, gerade auch mit internationalem Bezug.
Langjährig erfahrene Insolvenzverwalter mit ausgewiesener Expertise in Großinsolvenzen, Unternehmensfortführung, Vermögensverwertung und Sanierungsplänen.
Alle Partner der Reisch Rechtsanwälte GmbH sind seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter (Masse- und Sanierungsverwalter) tätig. Ulla Reisch ist als führende Expertin in diesem Bereich bekannt und wurde zur Insolvenzverwalterin in einigen der bekanntesten österreichischen Großinsolvenzen bestellt. Als Insolvenzverwalter umfasst unsere Tätigkeit insbesondere die rasche Analyse der Möglichkeiten einer Unternehmensfortführung in der Insolvenz, die Prüfung der Insolvenzursachen, die geordnete Verwertung von Vermögenswerten (etwa Liegenschaften oder Beteiligungen), die Prüfung und gerichtliche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, Ansprüchen aus Einlagenrückgewähr und von Ansprüchen nach dem Eigenkapitalersatzgesetz sowie eine Prüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit von Sanierungsplänen. Unsere Kanzlei verfügt über ein Team mit den den besonderen Gegebenheiten von Insolvenzverfahren geschuldeten Erfahrungen und eine auf den Bereich der Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzleiinfrastruktur.
Wir vertreten Unternehmen in Sanierungs- und Konkursverfahren und nutzen unsere Erfahrung als Insolvenzverwalter für eine strukturierte Vorbereitung und zielgerichtete Führung von Insolvenzverfahren.
Wir sind laufend als Vertreter von Unternehmen im Rahmen von Insolvenzverfahren (Sanierungs- oder Konkursverfahren) tätig. Gerade auf Grund unserer Erfahrungen als Insolvenzverwalter verfügen wir über umfangreiches know how darüber, welche Schritte und Maßnahmen zur geordneten Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens geboten sind und wie ein Insolvenzverfahren aus Sicht des insolventen Unternehmen zielorientiert gestaltet werden kann.
Wir vertreten Kläger und Beklagte in streitigen Zivilverfahren, von Forderungsdurchsetzung und Kreditstreitigkeiten bis zu Schadenersatz-, Anfechtungs- und gesellschaftsrechtlichen Verfahren sowie in der Exekution.
Wir vertreten laufend Parteien in streitigen Zivilprozessen auf Kläger- oder Beklagtenseite vor österreichischen Gerichten. Aspekte dieser Vertretungstätigkeit sind die gerichtliche Forderungsbetreibung für Unternehmen, das Durchsetzen von Kreditforderungen oder das Führen von streitigen Zivilprozessen (insbesondere) im Bereich des Schadenersatzrechts (zB vertragliche Schadenersatzansprüche oder Haftungsansprüche gegenüber Organen), des Anfechtungsrechts oder des Gesellschaftsrechts (zB Ansprüche aus Einlagenrückgewähr). Wir vertreten weiters bei der exekutiven Durchsetzung gerichtlich zuerkannter Ansprüche.
Wir beraten Unternehmen laufend im täglichen Geschäft – von Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung über Risikobewertung und Compliance bis hin zu schadenersatzrechtlichen Fragestellungen.
Wir beraten langjährige Mandanten laufend zu rechtlichen Fragen aus dem „daily business“ eines Unternehmens. Wir bieten in diesem Bereich auf den konkreten Bedarf unserer Mandanten abgestimmte Beratungsleistungen zB im Bereich des Gesellschaftsrechts, der Vertragsprüfung und -gestaltung, der Analyse von möglichen rechtlichen Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit, im Bereich der Normkonformität von Anlagen/Leistungen oder im Bereich des Schadenersatzrechts.
Gesellschaftsrechtliche Beratung mit Fokus auf Kapitalerhaltung, Business Judgement Rule, komplexe Beteiligungsstrukturen, Corporate Governance sowie Vertragsgestaltung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sehen wir den besonderen Fokus unserer Tätigkeit in der Beurteilung von Fragen der Kapitalerhaltung, Fragen der Einhaltung der Business Judgement Rule, der Analyse von rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bei komplexen Beteiligungsverhältnissen/Gesellschafterkonflikten und der Prüfung der Einhaltung von Corporate Governance-Verpflichtungen. Wir beraten in diesen Bereichen, gestalten Verträge (zB zur Lösung von Gesellschafterkonflikten) und setzen Ansprüche für unsere Mandanten auch gerichtlich durch.
Rechtliche Begleitung von Unternehmensübertragungen – von Legal Due Diligence über Vertragsverhandlungen bis zur Gestaltung von Asset- und Share-Deals, auch im Insolvenzkontext.
Im Bereich der Übertragung von Unternehmen prüfen wir für unsere Mandanten die rechtlichen Verhältnisse des „Zielobjekts/Assets“ im Hinblick auf die geplante Transaktion (legal due diligence). Weiters beraten und vertreten wir im Zusammenhang mit dem Verhandeln der Konditionen des Erwerbs und der rechtlichen Gestaltung des Erwerbsvorganges, sei es im Fall des Erwerbs im Wege eines asset-deals aus einer Insolvenzmasse oder im Fall des Erwerbs im Wege eines asset-deals außerhalb eines Insolvenzverfahrens oder bei Erwerb der Geschäftsanteile an einer Zielgesellschaft über einen share-deal.
Umfassende Erfahrung in der Tätigkeit als Teilschuldverschreibungskurator zur Wahrung der Interessen von Anleihegläubigern in Insolvenzverfahren und außergerichtlichen Restrukturierungen.
Im Krisen- oder Insolvenzfall ergibt sich zur Wahrung der Interessen von Anleihegläubigern immer wieder die Möglichkeit oder Notwendigkeit der Bestellung eines Teilschuldverschreibungskurators nach dem Teilschuldverschreibungskuratorengesetz. Wir verfügen in diesem ausgewählten Bereich des Kapitalmarktrechts über umfangreiche Erfahrungen auf Grund der Bestellung von Ulla Reisch zum Teilschuldverschreibungskurator in mehreren Kuratelsverfahren im Zusammenhang mit der Wahrung der gemeinsamen Interessen von Anleihegläubigern in Insolvenzverfahren und auch in außergerichtlichen Restrukturierungen.