Bank- und Kapitalmarktrecht

Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Fragen rund um Bankgeschäfte, Finanzierungen und Kapitalmarktprodukte.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Finanzierungen und Kapitalmarktprodukten. Wir beraten und vertreten Kreditinstitute, Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Kreditverträgen, Sicherheiten, Finanzierungsmodellen und Anlageprodukten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beurteilung von Veranlagungen, der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei fehlerhafter Anlageberatung sowie in Fragen der Banken- und Prospekthaftung. Darüber hinaus begleiten wir Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Banken und Finanzdienstleistern sowie bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

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